12.09.2011

Werkstudent

Ein Artikel von Uwe - Henning

Ein Werksstudent ist ein Student, der neben seinem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgeht, um sich zum einen ihren Lebensunterhalt zu verdienen und zum anderen, um an praktischer Berufserfahrung zu gewinnen. Letzteres ist, rechtlich betrachtet, der signifikante Unterschied zwischen einem Job als Werksstudent und einem beliebigen anderen Studentenjob. In beiden Fällen ist, wie bei jedem Arbeitsverhältnis, zunächst ein Arbeitsvertrag abzuschließen. Dieser Vertrag muss alle für einen solchen üblichen Klauseln über u.a. Arbeitszeit, Arbeitsort, Dauer des Urlaubs, Höhe und Zusammensetzung des Entgelts, sowie über die Dauer des Vertragsverhältnisses enthalten. Werksstudenten müssen hier besonders auf die Tätigkeitsbeschreibung achten: wichtig ist die Nähe des Tätigkeitsfeldes zu seinen Studieninhalten. Ein studentisches Arbeitsverhältnis erlaubt in der Regel bis zu 19 Arbeitsstunden pro Woche während der Vorlesungszeiten, ohne dass der Student als voll versicherungspflichtig gälte. Für Werksstudenten gelten Rentenversicherungspflicht und Kündigungsschutz. Ebenso haben sie wie alle anderen abhängigen Arbeitnehmer auch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub und Feiertagsvergütung. Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht.

Kommentare zu diesem Beitrag

Marina schrieb am 18:16 Uhr 15.10.2011

Die Suchmaschine hat lange nicht mehr so ne gute Seite herausgespuckt!

Carmen schrieb am 13:56 Uhr 14.9.2011

Warum gibt es nicht mehr solche Seiten, wirklich gut! Tolle Arbeit!

helga schrieb am 18:37 Uhr 12.9.2011

Der Blog ist wirklich toll und es würde mich sehr freuen wenn ihr noch lange so weiter macht!